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Schließkräftemessung nach ASR A1.7
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| Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A1.7 verlangt auch bei Schnelllauftoren eine Messung der Schließkräfte, um eine Gefährdung von Personen auszuschließen. Seuster Schnelllauftore sind serienmäßig mit einem Sicherheits-Lichtgitter in der Schließebene ausgerüstet. |

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